Das Berufsportal der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

Angebote und Themen

Das Berufsportal der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

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    Fördermöglichkeiten

    Für Studierende von Studiengängen mit gemeindepädagogisch/diakonischer Qualifikation besteht die Möglichkeit der Förderung. Einerseits durch das Referat Personalförderung und Hochschulwesen, aber auch manche Dekanate unterstützen ihre Studierenden.

    Das Büchergeld

    Fachbücher sind teuer, aber kopieren ist nicht die Alternative. Deshalb gibt es für Studierende der gemeindepädagogisch-diakonischen Qualifikation bzw. des Master Religionspädagogik ein Büchergeld.
    Wer kann gefördert werden?
    Wer aus dem Gebiet  der EKHN kommt und evangelisch ist, kann mit 100 € gefördert werden. Studierende aus anderen evangelischen Landeskirchen erhalten 50 €. Außerdem lohnt es sich unbedingt im Heimatdekanat nachzufragen. Einige Dekanate geben jährlich oder sogar pro Semester zusätzlich ein Büchergeld. Studierende der gemeindepädagogisch-diakonischen Qualifikation aus anderen Konfessionen müssen bei Ihren Kirchen nachfragen.
    Das Antragsformular gibt es hier.

    Kann ich beim Praktikum etwas verdienen?

    Für viele spielt die Frage nach den Verdienstmöglichkeiten während der Praxisphasen eine wichtige Rolle, denn oft sind die Praxiszeiten nicht mit dem Nebenjob vereinbar und es droht der Finanzierungsausfall.

    Wer seine Praktika in einer von der Kirchenverwaltung anerkannten Stelle macht, erhält ein monatliches Praktikumsentgelt von derzeit 631 € brutto (Stand Juli 2020).
    Die Vergütung wird geleistet ab 3 Monaten Mindestdauer des Praktikums. Das heißt, für zusammenhängende Phasen (mind. Praktisches Studiensemester P4 – Modul 9, und ergänzend für das Studiengruppenpraktikum P3 - Modul 8) ist eine Finanzierung  möglich.
    Folgende Voraussetzungen sind mit der Finanzierung verknüpft:

    • Studium der Sozialarbeit / Sozialpädagogik inkl. gemeindepädagogisch-diakonischer Qualifikation
    • Praktikum bei einem kirchlichen Träger bzw. einer kirchlichen Einrichtung innerhalb der EKHN
    • Einreichung eines schriftlichen Antrages zur Finanzierung an die Kirchenverwaltung sowie Genehmigung der Finanzierung durch die Kirchenverwaltung

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