Häufig gestellte Fragen rund um das Studium
Wie lange dauert ein Theologiestudium ?
Das hängt davon ab, wie viele der alten Sprachen (Griechisch, Hebräisch, Latein) noch zu erlernen sind. Die Studienordnung geht von einer Regelstudienzeit von 12 Semestern aus. Statistisch gesehen beträgt die mittlere Studiendauer in Deutschland knapp 14 Semester.
Wo kann ich Theologie studieren ?
Sie erhalten einen Überblick auf der Landkarte.
Kann ich auch mit Fachhochschulreife oder fachgebundener Hochschulreife Evangelische Theologie mit Berufsziel Pfarramt studieren?
- Für das Berufsziel Pfarramt ist ein universitäres Theologie-Studium an einer theologischen Fakultät erforderlich, das die allgemeine Hochschulreife voraussetzt.
- B.A.-/M.A.-Studiengänge an Universitäten sind nicht ausreichend für die Übernahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst (Vikariat), da sie häufig Lehramtsstudiengänge beinhalten.
- Theologische Studiengänge mit B.A./M.A.-Abschlüssen an Fachhochschulen (z.B. in privater Trägerschaft) werden von der EKHN nicht als Zugangsvoraussetzung für die Übernahme in den kirchlichen Vorbereitungsdienst anerkannt.
Die allgemeine Hochschulreife (Abitur) oder die Fachhochschulreife kann u.a. auch am Laubach-Kolleg erlangt werden.
Wie sind die Berufsaussichten wenn ich fertig bin?
Die Berufschancen sind derzeit sehr gut. Pfarrerinnen und Pfarrer werden in den kommenden Jahres gesucht.
Wie viele benotete Haupt- und Proseminararbeiten sind zum Examen vorzulegen?
Zu den benoteten Hauptseminarscheinen (§2 Abs. 13f.) auf der Basis von schriftlichen Seminararbeiten ist anzumerken, dass zur Examensanmeldung folgendes vorzulegen ist:
Nach Abs. 13 die beiden praktisch-theologischen HS-Arbeiten und die dazugehörigen HS-Scheine inkl. der Beurteilung durch die DozentInnen im Original oder in beglaubigter Kopie.
Nach Abs. 14 die drei HS-Arbeiten und die dazugehörigen HS-Scheine inkl. der Beurteilung der DozentInnen im Original oder in beglaubigter Kopie.
Des weiteren ist in dem Fach, in dem keine Hauptseminararbeit geschrieben wurde, die nach Abs. 13b geforderte Proseminararbeit und der dazu gehörige Proseminarschein inkl. der Beurteilung der DozentInnen im Original oder in beglaubigter Kopie beizufügen.
Insgesamt sind demnach fünf HS- Arbeiten und eine Proseminararbeit plus der dazugehörigen Scheine und Beurteilungen im Original oder in beglaubigter Kopie vorzulegen.
Ist es nötig zum Zeitpunkt der Examensanmeldung bzw. zum Zeitpunkt des Examens immatrikuliert zu sein?
Nein, dies ist nicht nötig. Die Prüfungsordnung 2002 sagt hierzu in § 2 Abs. 11, dass zu den genannten Zeiten ein polizeiliches Führungszeugnis oder eine Immatrikulationsbescheinigung vorzulegen ist bzw. vorzuliegen hat. Sollten Sie sich also exmatrikulieren, legen Sie bitte ein polizeiliches Führungszeugnis vor.
Zum Zweiten besteht für Sie die Möglichkeit, sich von der Universität für die Examenszeit beurlauben zulassen. Da dies von Bundesland zu Bundesland verschieden ist, erfragen Sie das genaue Verfahren bitte an Ihrem jeweiligen Fachbereich.
Was verbirgt sich hinter der Bezeichnung homiletisch-liturgischer Hauptseminar-Schein?
Die Prüfungsordnung sieht in § 2 Abs. 13a vor, dass Sie eine homiletisch-liturgische Hauptseminararbeit schreiben. Dies beinhaltet das Schreiben eines Gottesdienstentwurfes, der alle Teile eines Gottesdienstes enthält, also Predigt und die dazu gehörige Liturgie. Voraussetzung hierzu ist eine praktisch-theologische Reflexion, die das Entstehen des Gottesdienstentwurfes verdeutlicht.
Es ist darauf zu achten, dass die Seminargestaltung den liturgischen Teil (Gebete, Lieder, Responsorien) beinhaltet und die Bewertung des liturgischen Teils der Hauptseminararbeit in das Gutachten mit aufgenommen wird.
Können die Namen der Prüfer/innen im Ersten Theologischen Examen nicht ein Jahr vorab veröffentlicht werden?
Im Prinzip ja. Die Vergangenheit hat jedoch gezeigt, dass es immer wieder zu relativ kurzfristigen Änderungen kommen kann, so dass dies wenig zweckmäßig ist. Sie erfahren derzeit die Namen der Prüfer/innen kurz nach Ihrer Examensanmeldung (d.h. also ca. 3-4 Monate vor den Klausuren und 6-7 Monate vor den mündlichen Prüfungen). Zwei Monate vor dem Schreiben der Klausuren findet dann die sogenannte Examenstagung statt, bei der Sie mit den Prüfer/innen Ihre eingereichten Themenstellungen für die mündlichen Prüfungen durchsprechen.
Was ist unter dem Schein „Beschäftigung mit einer lebenden nicht-christlichen Religion“ zu verstehen?
(Prüfungsordnung § 2 Abs. 13c)
Geeignet sind Einführungen und Überblicksdarstellungen zu Gegenständen, die eindeutig eine Religion im Hinblick auf den Aspekt der Vergemeinschaftung und Institutionalisierung sind (z.B. „Einführung in den Islam“, „Islam in Deutschland“, „Geschichte des Judentums in Europa seit 1492“, „Einführung in den Buddhismus“, „Tibetischer Buddhismus“, „Taoismus“).
Geeignet sind daneben aber auch Zusammenhänge, anhand derer sich das christlich-europäische Konzept von Religionen sinnvoll problematisieren lässt (z.B. „Hinduismus“, „Esoterik“), sowie Gruppen von miteinander verwandten oder historisch miteinander verflochtenen Religionen, die für eine religionswissenschaftliche Beschreibung einen sinnvollen Gesamtzusammenhang bilden (z.B. „Chinesische Religionen“, „Afrikanische Religionen“, „Afro-brasilianische Kulte“, „Indische Guru-Bewegungen im Westen“).
Die Studierenden sollen lernen, wie sich religiöse Überzeugungen und Praktiken, die nicht die eigenen sind, mit Methoden der Religionswissenschaft so beschreiben lassen, dass die Beschreibung sowohl dem Selbstverständnis der Anhänger der betreffenden Religion als auch den Anforderungen kritischer wissenschaftlicher Analyse gerecht wird. Sie sollen darüber hinaus in der Lage sein, sich andere religiöse Zusammenhänge im Selbststudium so zu erschließen, dass sie dabei religionswissenschaftlich verantwortete von polemisch verzeichnender Literatur unterscheiden können.
Die in den Prüfungsordnungen enthaltende Formulierung „eine lebende nicht-christliche Religion“ ist nicht zu eng zu fassen, da es zum Lernziel einer Beschäftigung mit nicht-christlichen Religionen gehört, die Anwendbarkeit des christlich-europäisch geprägten Verständnisses davon, was „eine Religion“ ist, kritisch zu hinterfragen.
Gibt es ein eigenes Formular für die Genehmigung der wissenschaftlichen Hausarbeit für das erste theologische Examen?
Nein, es gibt kein eigenes Formular. Es genügt ein formloser Brief an das Ausbildungsreferat (Kirchenverwaltung Referat Personalförderung und Hochschulwesen), in dem Sie das mit einer Professorin/ einem Professor abgesprochene Thema der Arbeit mitteilen. Die Genehmigung erhalten Sie dann in der Regel zeitnah per Post an Sie zurück gesandt. In diesem Schreiben ist auch der Abgabetermin ( 12 Wochen ) genannt, zu dem Sie Ihre Arbeit an das Ausbildungsreferat zu senden haben. Es gilt das Datum des Poststempels.
Wie läuft die Prüfung im Fach Systematische Theologie im Ersten Examen ab?
1. Klausur
Mindestens eines von den drei Klausurthemen im Fach Systematische Theologie (§ 10 Abs. 3 PrO I vom 25. Juni 2002) soll dem Bereich Ethik/Sozialethik entnommen sein.
2. Mündliche Prüfung
Der Kandidat/die Kandidatin benennt für die mündliche Prüfung sowohl einen dogmatischen als auch einen ethischen Entwurf und sowohl eine dogmatische als auch eine ethische Themenstellung (s. PrO I 2002 Gegenstände der Ersten Theologischen Prüfung Zi. 4).
Die Benennung eines jeweils zweiten Entwurfs für den Vergleich ist nicht notwendig. Allerdings kann im Prüfungsverlauf die Beziehung zu einem zweiten Entwurf jeweils hergestellt werden (s. PrO I 2002 Gegenstände der Ersten Theologischen Prüfung Zi. 4)
Die Nennung eines Themas unter Berücksichtigung der beiden Aspekte Dogmatik und Ethik ist auf Anfrage des Kandidaten/der Kandidatin möglich.
Im Verlauf der mündlichen Prüfung muss eine gleichgewichtige Beachtung sowohl der Ethik als auch der Dogmatik gewährleistet sein. Dies bedeutet, dass jeder Prüfungsteil in der mündlichen Prüfung mindestens 15 Minuten höchstens 20 Minuten dauert. Der Kandidat/die Kandidatin hat die Möglichkeit die Abfolge der Teilfächer zu Beginn der mündlichen Prüfung zu wählen.
Wie ist der Ablauf zwischen dem Examen und dem Beginn des Vikariates? Zu welchem Zeitpunkt beginnen die Gespräche für einen Vikariatsplatz und ist hierfür eine gesonderte Bewerbung notwendig?
Das ganze Verfahren startet mit der Examenstagung, also ca. 2 – 3 Monate vor den Klausuren des ersten Examens.
Neben den Gesprächen mit den Professoren gibt es bei dieser Gelegenheit auch ein jeweils individuelles Gespräch mit dem Ausbildungsreferenten über den Weg ins Vikariat und mögliche Ausbildungsgemeinden.
Schriftliche Informationen zur Anmeldung für das Vikariat werden vorab mit der Einladung zur Examenstagung versandt. Wie immer lohnt es auch hier Vikarinnen und Vikare bzw. Personen anzusprechen, die das Examen bereits gemacht haben und dementsprechend aus der Erfahrung berichten können.
Was ist alles zum Examen vorzulegen?
Die notwendigen Bescheinigungen und Studienleistungen sind in der Prüfungsordnung unter § 2 aufgelistet. Etliche Bescheinigungen, die dort gelistet sind, haben Sie jedoch in der Regel bereits zur Listenaufnahme oder dem Philosophicum vorgelegt. Ein zweites Einreichen entfällt dann. Eine Übersicht hierzu finden Sie in jedem Rundbrief.
Was ist ein Aufnahmeseminar?
Wissenswertes über das Format und die Inhalte eines Aufnahmeseminars erfahren Sie hier.
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