Das Berufsportal der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

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Finanzielle Förderungsmöglichkeiten für Theologiestudierende der EKHN

Pixelio/Andreas hermsdorfStipendien- jeder Euro hilft

Für Studierende und Promovierende hält die EKHN eine Reihe von Fördermöglichkeiten und Stipendien bereit:

  • Stipendium zur Förderung von Sprachkursen

Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen der Kirchenverwaltung der EKHN vergibt ab dem 1. Januar 2017 Stipendien in Höhe von bis zu 500 € zur Finanzierung von Sprachkursen.
Genauere Informationen finden Sie hier.

  • Büchergeld

Theologiestudierende der Landesliste der EKHN erhalten von der Kirchenverwaltung ein Büchergeld. Die erste Rate in Höhe von € 200,-- im Grundstudium, die zweite in Höhe von € 250,-- im Hauptstudium. Den Antrag erhalten Sie hier.
Kirchliche Studienbegleitung der EKHN, Herr Balthasar Marko, Tel. 06131 - 5880 466 oder per Mail an  liste@ekhn.de.

  • Einmaliges Leistungsstipendium

Die Hessische Lutherstiftung vergibt einmalige Leistungsstipendien in Höhe von € 1000,--. Diese einmalige Fördermöglichkeit wird zur Anerkennung einer herausragenden wissenschaftlichen Einzelleistung während des Studiums (Seminararbeit) vergeben. Abgabetermine für den Antrag ist der 15. Februar oder 31. August eines jeden Jahres. Das Merkblatt dazu finden Sie hier.

  • Sozialstipendium der Hessischen Lutherstiftung

Die Hessische Lutherstiftung vergibt neben den Leistungs- und Promotionsstipendien auch Sozialstipendien.

Gefördert werden begabte Studierende der Evangelischen Theologie, die die Absicht haben, in den Pfarrdienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau einzutreten und die entweder

1.     alle drei Sprachen (Latein, Griechisch, Hebräisch) erlernen mussten und daher die BAföG-Förderungshöchstdauer von zwölf Semestern überschritten haben oder

2.     die aufgrund eines vorherigen Studienfachwechsels (nach dem dritten Fachsemester) die BAföG-Förderungshöchstdauer überschreiten oder

3.     sich in einer besonderen wirtschaftlichen Notlage befinden

  • Studierende in besonderen Notlagen

Nach Einzelfallprüfung kann eine Hilfe gewährt werden. Nähere Informationen beim Vorsitzenden der Hessischen Lutherstiftung.

  • Studierende im berufsbegleitenden Masterstudiengang Evangelische Theologie

Für Masterstudierende/Studierende im Zweitstudium kann nur eine Einzelfallprüfung vorgenommen werden, in der sie ihre finanzielle Notlage glaubhaft nachweisen müssen.
Das Sozialstipendium wird nicht vor Ablauf des ersten Jahres, sondern nur als Abschlussförderung vergeben. Es muss eine radikale Veränderung der Lebenssituation eingetreten sein, die den Abschluss des Studiums gefährdet. Die Zeit zur Abfassung der Masterarbeit wird nicht durch ein Sozialstipendium gefördert.

  • Sozialstipendium/Sozialdarlehen

Die Kirchenverwaltung vergibt an Theologiestudierende der EKHN in besonderen Härtefällen und Notsituationen in begrenztem Umfang Sozialstipendien und/oder Sozialdarlehen. Die Höhe der Unterstützung und der Modus der Rückzahlung von Darlehen richten sich nach der Situation des/der Antragstellers/in. Beides wird individuell vereinbart. Die Vergabe eines Stipendiums oder Darlehens kann an Auflagen für das Studium des Bewerbers gebunden werden. Der Antrag auf ein Sozialstipendium bzw. Sozialdarlehen kann bei der Kirchenverwaltung/Referat Personalförderung und Hochschulwesen angefordert werden. Vor Vergabe eines Stipendiums oder Darlehens findet in der Regel ein Gespräch zwischen dem Antragsteller/ der Antragstellerin und der Ausbildungsreferentin statt.

  • Martin-Niemöller-Stipendium

Das Martin-Niemöller-Stipendium soll Studierenden die Möglichkeit geben, für ein oder zwei Semester ein Studium auf dem Gebiet der EKHN oder im Ausland durchzuführen. Das Stipendium ist dabei nicht allein auf Theologiestudierende beschränkt, sondern kann auch von Studierenden anderer Fachrichtungen beantragt werden. Durch das Martin-Niemöller-Stipendium besteht eine Förderung von Studierenden, die Mitglied der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN) sind und deren Partnerkirchen in Italien, Tschechien und Polen. Weitere Informationen finden Sie hier.

 

Für Promovierende  

Um ein Promotionsvorhaben zu erleichtern, vergibt die Hessische Lutherstiftung ein Promotionsstipendium der EKHN. Hier kann für die Dauer von bis zu zwei Jahren eine finanzielle Förderung von €  1000,-- pro Monat für Kandidaten, die das Erste Theologische Examen und €  1200,- pro Monat für Kandidaten, die das Zweite Theologische Examen abgelegt haben, ausgezahlt werden. Abgabetermine für den Antrag ist der 15. Februar oder 31. August eines jeden Jahres. Das Merkblatt der Hessischen Lutherstiftung finden Sie hier.

Kontakt 

Für alle finanziellen Fördermöglichkeiten setzen Sie sich bitte mit der Kirchenverwaltung der EKHN, Referat Personalförderung und Hochschulwesen, Tel. 06151 – 405 368 oder Tel. 06151 - 405 380 in Verbindung.

 

Externe Förderung

Das Evangelische Studienwerk Villigst vergibt jährlich eine Vielzahl von Studien- und Promotionsstipendien.

Eine Gesamtübersicht der aktuellen Stipendienmöglichkeiten und -programme für das Studium der Theologie im Ausland finden Sie unter www.evangelische-stipendien.de

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