Im Herzogtum Nassau geboren?
Der Nassauische Zentralstudienfonds ist eine öffentlich-rechtliche Stiftung. Die Stiftung unterstützt Bildungsmaßnahmen in Hessen auf dem Gebiet des ehemaligen Herzogtum Nassau und vergibt unter anderem Stipendien.
Höhe des Stipendiums
Die Höhe des Stipendiums beträgt z. Zeit 1.000,00 Euro je Semester.
Dauer der Förderung
Die Stipendien werden analog zu der Förderungshöchstdauer nach den BAföG-Richtlinien entsprechend des jeweiligen Fachstudiums gewährt.
Hinweis:
- Ein Rechtsanspruch zur Förderung besteht nicht. Bewilligte Stipendien können jederzeit geändert oder widerrufen werden.
- Nach Bewilligung des Stipendiums müssen Sie in jedem Semester eine Sonderleistung erbringen, z.B.
- eine zusätzliche Vorlesungsreihe zur Vertiefung besuchen
- eine zusätzliche Hausarbeit fertigen,
- ein zusätzliches Referat fertigen
- eine schriftliche/mündliche Prüfung absolvieren
Dies muss von der Universität/Hochschule bescheinigt werden.
Voraussetzungen
- Antragstellerinnen und Antragsteller müssen im Gebiet des ehemaligen Herzogtums Nassau in den 1817-1866 geltenden Grenzen geboren sein: ein Gebiet, das die (heutigen) Kreise Rheingau-Taunus, Main-Taunus, Limburg-Weilburg, Hochtaunus und Lahn-Dill sowie die Stadt Wiesbaden, den Westen Frankfurts a.M. sowie Teile des Rhein-Lahn-Kreises und des Westerwaldkreises umfasst.
- Die Bewerberinnen und Bewerber sind als ordentlich Studierende (Vollzeitstudium) an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Universität, Hochschule, Fach- oder Kunsthochschule im Inland, einem Mitgliedsstaat der EU, des EWR oder der Schweiz immatrikuliert und haben zu Beginn des erstmals geförderten Studiums das 25. bzw. bei Masterstudiengängen das 35. Lebensjahr noch nicht vollendet.
- Die zum Studium berechtigende Prüfung wurde mindestens mit der Note 2,7 abgeschlossen.
- Gefördert werden können nur Studierende mit begrenzten finanziellen Möglichkeiten.
Die Richtlinien des Nassauischen Zenralstudienfonds finden Sie hier.
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