Pandemiebedingte Sonderregelung „Sprachen-Stipendium“
Das Referat Personalförderung und Hochschulwesen der Kirchenverwaltung der EKHN vergibt in einer Sonderregelung „Sprachen-Stipendien“ rückwirkend für die Jahre 2020-2022.
Wenn Sie pandemiebedingt einen kostenpflichtigen Sprachkurs in den Jahren 2020-2022 besucht haben, so können Sie diese Kosten im Sinne der bestehenden „Sprachen-Stipendiums“-Regeln der EKHN bis zum 31.12.2023 beim „Referat Personalförderung und Hochschulwesen“ geltend machen.
Bitte nutzen Sie dafür das übliche Antragsformular.
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