Das Berufsportal der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau

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Das Berufsportal der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau (EKHN)

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    Repetentenstipendium der Hessischen Lutherstiftung

    Merkblatt

    zum Antrag auf ein Repetentenstipendium der Hessischen Lutherstiftung

    (Doktoranden-Stipendium)

    1.   Tabellarischer Lebenslauf

    2.   Darstellung des Arbeitsvorhabens

           A)       Aufriss des Themas

    -      Ausführliche Darstellung des Arbeitsvorhabens (Begründung, Zielsetzung, Metho­den, Hypothesen etc.)

    -      Erwartete Ergebnisse in Bezug zum gegenwärtigen Forschungsstand

    -      Eigene Vorarbeiten zum Thema

    -      Zusammenfassung

           B)      Detaillierter Arbeitsplan

    -      Durchführungsplan in Arbeitsschritten

           C)      Detaillierter Zeitplan

                     Zeitlicher Ablauf in Monaten

    -      Die Darstellung des Arbeitsvorhabens soll – auch sprachlich – so abgefasst sein, dass dem Vorstand der Hessischen Lutherstiftung ein verständliches und für die Überprüfung ausreichendes Bild des geplanten Promotionsvorhabens vermittelt wird. Der Umfang dieser Darstellung sollte 5 bis 10 Seiten nicht überschreiten; für die wissenschaftliche Überprüfung des Antrags hilfreiche Anlagen können zusätz­lich eingereicht werden.

    3.   Gutachten

    Es müssen zum Antrag zwei Gutachten von prüfungsberechtigten Hochschullehrern bzw. Hoch­schullehrerinnen vorliegen.

    Das Gutachten des Betreuers bzw. der Betreuerin der Dissertation sollte Aussagen zu folgenden Punkten enthalten:

    -      Bedeutsamkeit des Arbeitsvorhabens
    -      Wissenschaftliche Qualifikation des Antragstellers/der Antragstellerin
    -      Durchführbarkeit des vorgelegten Arbeits- und Zeitplanes.

    4.   Promotionsvoraussetzungen

    Antragsberechtigt sind nur Doktoranden/Doktorandinnen, die auf der Liste der Theologie-studieren­den der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau geführt sind und ihre Erste Theologische Prüfung bzw. die Erste Lehramtsprüfung für Evangelische Religion bestan­den haben und die Absicht haben, in den Dienst der Evangelischen Kirche in Hessen und Nas­sau einzutreten oder als Religionspädagog/innen im Bereich der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau tätig zu werden.

    Für die Gewährung eines Stipendiums ist eine Überprüfung der Promotionsvoraussetzungen erforderlich.

    Vor Förderungsbeginn ist die ordnungsgemäße Anmeldung und Zulassung zur Promotion nachzu­weisen.

    5.   Immatrikulation

    Eine Förderung der Hessischen Lutherstiftung kann nur ausgezahlt werden, wenn die ordnungsgemäße Immatrikulation an einer deutschsprachigen Universität mit Evangelisch-Theologi­schem Fachbereich nachgewiesen wird.

    6.   Förderungsdauer

    Die Dauer der Förderung kann bis zu 2 Jahren betragen. Der erste Förderungszeitraum umfasst 12 Monate. Wird rechtzeitig ein Verlängerungsantrag gestellt und sind die entsprechenden Vor­aussetzungen nachgewiesen, kann die Weiterbewilligung im allgemeinen erfolgen. In besonderen Fällen kann eine Vorförderung bis zu einer Höchstdauer von 4 Monaten gewährt werden.

    7.   Förderungshöhe

    Das Repetentenstipendium/Doktorandenstipendium beträgt monatlich 1.000,00 €. Die Vorförderung beträgt monatlich 300,00 €. Der Förderungsbetrag ist steuerfrei.

    Das Einkommen des Stipendiaten/der Stipendiatin wird auf die Förderung angerechnet, soweit es insgesamt 8.000,00 € pro Jahr übersteigt. 

    8.   Nebentätigkeit

    Eine Berufstätigkeit schließt die Förderung durch die Hessische Lutherstiftung aus. Mit der Förde­rung vereinbar ist die Mitarbeit an Forschungs- oder Lehraufgaben einer Hochschule bis zu 4 Wochenstunden einschließlich der Vor- und Nachbereitung.

    Über die Vereinbarkeit etwaiger sonstiger Nebentätigkeiten gegen Entgelt entscheidet gegebenen­falls der Vorstand der Hessischen Lutherstiftung.

    9.   Förderungsende

     Die Gewährung des Stipendiums der Hessischen Lutherstiftung endet spätestens
    -      mit Ablauf des Bewilligungszeitraums
    -      mit Ablauf des Monats der mündlichen Doktorprüfung
    -      mit Ablauf des Monats, in dem der Stipendiat bzw. die Stipendiatin eine Tätigkeit aufnimmt, die nicht mit der Förderung vereinbar ist.

    Unterbricht der Stipendiat/die Stipendiatin das wissenschaftliche Vorhaben, ist die Zahlung des Stipendiums auszusetzen. Bei einer Unterbrechung wegen Krankheit, Schwangerschaft oder ei­nem anderen vom Stipendiaten/von der Stipendiatin nicht zu vertretenden wichtigen Grund kann die Förderung bis zu 6 Wochen fortgesetzt bzw. ein Teilbetrag weiter gewährt werden. In diesen Fällen ist eine Verlängerung des Stipendiums über den Zeitraum von 2 Jahren hinaus möglich.

    10.   Arbeitsberichte

    Nach Beendigung jeweils des ersten bzw. des zweiten Förderungsjahres ist dem Vorstand der Hessischen Lutherstiftung ein Arbeitsbericht vorzulegen, sofern die Einreichung der Dissertation noch nicht erfolgen kann. Nach dem Ausscheiden aus der Förderung ist bis zum Ablauf von 3 Jahren jährlich zum 15. September über den Stand der Arbeit schriftlich an den Vorstand der Hessischen Lutherstiftung zu berichten. Der Betreuer/die Betreuerin des wissenschaftlichen Vor­habens hat zu jedem Bericht eine Stellungnahme abzugeben.

    Bewerbungsfristen

    Bis zum 15. Februar oder bis zum 31. August des Jahres.

    Bitte reichen Sie die erforderlichen Unterlagen als PDF an Frau Lichtenthäler.

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