Zwischenprüfungsberatung
Quo vadis Zwischenprüfungsberatungstagung?
Nach der „alten" Prüfungsordnung für das Erste Theologische Examen (PO I von 2002/2010) ist die Teilnahme an einem kirchlichen Beratungsangebot nach der Zwischenprüfung verpflichtend. Die zweitägige Zwischenprüfungsberatungstagung der EKHN hat lange Jahre den Platz dieses Beratungsangebotes ausgefüllt und den Blick auf das Examen für manche/n ein wenig schärfer gestellt.
Nach der neuen Prüfungsordnung (2014) gibt es keine verpflichtenden Beratungstermine seitens der Kirche mehr. Studienberatung findet an der Universität statt. Deswegen haben wir uns entschlossen, die Tagung mit dem Jahr 2015 zu beschließen.
Die Kandidatinnen und Kandidaten, die nach der alten Prüfungsordnung studieren, werden gebeten, mit Frau Dr. Müller einen persönlichen Gesprächstermin auszumachen. Nach dem Gespräch wird eine Bestätigung für die Zwischenprüfungsberatung erteilt.
Trotzdem wird es sicher weiter Beratungsbedarf auch im Hinblick auf die neue Prüfungsordnung geben und natürlich steht das Referat Personalförderung und Hochschulwesen den Studierenden auch weiterhin für alle Fragen rund um das Examen und den Weg in die Kirche zur Verfügung.
Wir denken im Moment auch über ein anderes, freiwilliges Beratungsformat nach, evtl. im Sinne einer Nachmittags- oder Tagesveranstaltung. Dies wird sich im Laufe des Jahres 2016 noch klären.
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