Vom Kircheninspektoranwärter zum Masterabsolvent
Seit September 2011 ist Maximilian Gessner in der Kirchenverwaltung der EKHN beschäftigt.
Während seines Abiturs bewarb er sich um Studienplätze in der öffentlichen Verwaltung.
Der Fokus lag auf einem dualen Studium, da zu diesem Zeitpunkt das Abitur bevorstand und das Ziel einer höheren Verwaltungslaufbahn angestrebt wurde.
Sein Interesse galt zunächst einem Studium bei der Polizei. Nur durch Zufall fiel ihm beim Durchblättern einer regionalen Tageszeitung die Anzeige der Kirchenverwaltung für ein duales Studium auf. Ein Bachelorstudium Allgemeine Verwaltung bei der Kirche, das war ihm neu und machte ihn neugierig. Somit bewarb er sich auch auf dieses Studium.
Herr Gessner wurde von mehreren Behörden zum Einstellungsverfahren eingeladen und obwohl er auch bei der Polizei eine Zusage erhielt, entschied er sich letztlich für die Kirchenverwaltung.
Der wertschätzende Umgang beim Auswahlverfahren und die guten Weiterbildungsmöglichkeiten bei der Kirchenverwaltung hatten ihn überzeugt.
In der Kirchenverwaltung werden in der Regel zwei oder drei Studienplätze pro Jahr ausgeschrieben. Das hat den Vorteil, dass die Studierenden immer eine*n Partner*in an ihrer Seite haben.
Zunächst wird feierlich die Urkunde zur Ernennung ins Beamtenverhältnis auf Widerruf übergeben. Dann folgen die Einführungswochen. In dieser Zeit lernen die Neuankömmlinge alles Wichtige über die Kirchenverwaltung kennen. Vom Haus über die Organisationsstruktur, den Datenschutz, wichtige Regelungen bis hin zum Geschäftsverteilungsplan. Es wird ein erster Einblick gegeben, bevor es Anfang September erst einmal für sechs Monate an die Hochschule nach Wiesbaden geht.
Der erste Bereich, den die Studierenden nach der Theoriephase durchlaufen, ist das Referat Personal- und Dienstrecht.
Hier fühlte sich Herr Gessner von Anfang an sehr wohl. Die neu gewonnenen Eindrücke der verschiedensten Verwaltungstätigkeiten haben bei ihm großes Interesse geweckt.
Auch im weiteren Verlauf des Studiums beim Durchlaufen anderer Praxisphasen bemerkte er, dass er sich mit den Themen im Personalrecht am besten identifizieren konnte. Daher schrieb er auch seine Bachelorthesis über das Kinderförderungsgesetz in diesem Bereich.
Nach erfolgreichem Studienabschluss im Jahre 2014 konnte Herr Gessner gleich zwischen zwei Angeboten der Kirchenverwaltung wählen. Er entschied sich, für zwei Jahre - im Rahmen einer Personalentwicklungsstelle- im Referat Personalrecht zu bleiben. Aufgrund seiner guten Mitarbeit dort, hatte ihm die Referatsleitung diese Option angeboten.
Personalentwicklungsstellen stehen fertigen Inspektor*innen für ein oder zwei Jahre zur Verfügung. Sie ermöglichen den Stelleninhaber*innen einen weiteren Einblick in die Arbeit der Kirchenverwaltung. Während dieser Weiterentwicklungszeit kann sich der/die Inspektor*in natürlich jederzeit auf andere freiwerdende Stellen in der EKHN bewerben.
Herr Gessner war sehr glücklich im Referat Personalrecht, welches ihm auch viele Aufstiegsmöglichkeiten bot. Ihm kam nie der Gedanke zu wechseln oder sich anderweitig zu orientieren. Das liegt sicherlich auch daran, dass ihm die Thematik große Freude bereitet und sich der Aufgabenbereich immer wieder verändert und an neue Gegebenheiten angepasst werden muss. Somit wird es nie langweilig und man wird immer aufs Neue gefordert. Zudem hat sich sein Themenspektrum erweitert. Seit 2017 ist er Sachgebietsleiter der Stellenbörse und daneben für zahlreiche andere Tätigkeiten, wie arbeitsrechtliche Beratung oder auch die Arbeitssicherheit zuständig.
Seit Anfang 2022 absolviert er nun eine berufsbegleitende Weiterbildung zum Master im Bereich Personalmanagement um seine Karriere weiter fördern.
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